Anträge zur Schaffung von Wohnraum

Wir GRÜNEN in Pöcking haben Bürgermeister Rainer Schnitzler gebeten, zwei Anträge zur Schaffung von Wohnraum auf die Tagesordnung der Hauptausschusssitzung am 11.10.2022 zu setzen.

Der erste Antrag betrifft die Erstellung einer Zweitwohnungsabgabensatzung, die es  bereits in vielen Gemeinden im Landkreis gibt. Durch eine Zweitwohnungssteuer werden Wohnungen, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden, sondern nur als Zweitwohnsitz, mit einer Abgabe belastet. Dies schafft für die Eigentümer einen Anreiz, die entsprechende Wohnung als Hauptwohnsitz zu nutzen oder zu vermieten. Andererseits erhält die Gemeinde durch eine derartige Satzung eine weitere Einnahmemöglichkeit.

Der zweite, ergänzende Antrag betrifft die Erstellung einer Zweckentfremdungssatzung. Dieses Instrument soll bewirken, dass Wohnraum nicht mehr ohne Weiteres der Wohnnutzung entzogen werden kann. In Pöcking gibt es bekanntlich viele Wohnungen, die leer stehen und gar nicht für Wohnzwecke zur Verfügung stehen. Eine Zweckentfremdungssatzung schafft die Grundlage, um zweckwidrige Nutzungen von Wohnraum zu unterbinden und Bestandswohnungen für normale Vermietungen zurück zu gewinnen. Jede nicht mehr zweckentfremdete Wohnung ist ein preiswerterer Gewinn für den Mietwohnungsmarkt als eine neu gebaute Wohnung. Die Bayerische Staatsregierung empfiehlt solche Zweckentfremdungssatzungen (siehe: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/180927zweckentfremdungssatzung.pdf). Allerdings gibt es noch nicht so viele Gemeinden in Bayern die dieses Instrument nutzen, weil es sehr aufwendig zu sein scheint, eine derartige Satzung durchzusetzen.

Wir GRÜNEN in Pöcking haben bereits Mitte letzten Jahres mit der Suche nach zusätzlichen Lösungen bezüglich der Wohnraumprobleme und der kommunalen Finanzen begonnen und fachlichen Rat in Form einer Vortragsveranstaltung für die Verwaltung und die Fraktionen eingeholt. Es ist daher an der Zeit zu entscheiden, ob die Gemeinde Pöcking die Instrumente der Zweitwohnungssteuer und der Zweckentfremdungssatzung nutzen will, um die von allen Fraktionen gewünschten Ziele zu erreichen.

Antrag Zweitwohnungssteuer

Antrag
Die Gemeinde Pöcking möge beschließen, eine Zweitwohnungsabgabensatzung erlassen. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden sodann vom Gemeinderat zu beratenden und zu beschließenden Vorentwurf zu erstellen.


Begründung
Die Einnahmen aus einer Zweitwohnungsabgabensatzung stärken die Finanzkraft der Gemeinde. Mittelbar hat eine solche Satzung positiv steuernde Wirkung auf den Wohnungsmarkt, indem Wohnungen ggf. der Vermietung zugeführt werden.

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Antrag Zweckentfremdungssatzung

Antrag
Die Gemeinde Pöcking möge beschließen, eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden sodann vom Gemeinderat zu beratenden und zu beschließenden Vorentwurf zu erstellen.


Begründung
Eine Zweckentfremdungssatzung hat unmittelbar positiv steuernde Wirkung auf den Wohnungsmarkt, indem sie dazu veranlasst, Wohnraum der dauerhaften Vermietung zuzuführen. Mit Erlass einer Zweckentfremdungssatzung schafft die Gemeinde Pöcking die Grundlage, um zweckwidrige Nutzungen von Wohnraum zu unterbinden und Bestandswohnungen für normale Vermietungen zurückzuerhalten. Jede zweckentfremdete Wohnung, bei der die Gemeinde mit Anordnungen dafür sorgt, dass sie wieder Wohnzwecken zugeführt wird, ist ein preiswerterer Gewinn für den Mietwohnungsmarkt als eine neu gebaute Wohnung.

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