Antrag auf Pop-up Freischankflächen

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, schnell und unbürokratisch unseren Gastronomiebetrieben vor Ort mehr Freischankflächen im öffentlichen Raum von Anfang Juni bis zum Ende der Sommersaison Ende September zu gewähren und dafür Parkplätze und andere Verkehrsflächen temporär umzuwidmen. Ggf. anfallende Gebühren für die Freischrankflächen sollen erlassen werden, um die lokalen Gastronomiebetriebe in der schwierigen Wirtschaftslage zu unterstützen.


Begründung
Viele gastronomische Betriebe sind wegen der Corona-Krise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften zieht einen eingeschränkten Betrieb nach sich. Die Gemeinde soll als Zeichen der Unterstützung all den Gastronom*innen, die in ihrem unmittelbaren Umfeld eine Freischankfläche einrichten können, mit unbürokratischen Genehmigungsverfahren unter die Arme greifen.
Beispiele dafür gibt es viele, so z.B. auch aus der Gemeinde Neubiberg. Durch die vorübergehende Nutzung von Parkplätzen und anderen Verkehrsflächen für diesen Zweck soll die Gastronomie auf öffentlichen Flächen mehr Raum einnehmen und so eine zusätzliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen können. Zudem kann so auch unter Einhaltung von ggf. erforderlichen größeren Abständen eine ausreichende Bewirtschaftung ermöglicht werden. Der Wegfall einiger weniger Parkplätze kann durch Parken an anderer Stelle oder den vorübergehenden Verzicht auf Autos kompensiert werden. Eine leichte Verengung der Fahrbahn auf wenigen Metern behindert den fließenden Verkehr nur unwesentlich und kann aus Solidarität mit den Betrieben und zum Wohle aller zugemutet werden. Eine Dringlichkeit ergibt sich aus der schwierigen Wirtschaftslage und dem schnellstmöglichen Beginn der Unterstützung durch die Gemeinde vor dem Sommer.

>> Antrag als Pdf