Erbschaftssteuer reformieren

Die Freien Wähler fordern lauthals eine Abschaffung der Erbschaftsteuer. Die CSU hat gegen die derzeit geltenden Regelungen Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht erhoben unter dem Vorwand, Leistung müsse sich wieder lohnen.

Argumente und Zahlen zur Erbschaftssteuer

  • 300 – 400 Mrd. € werden pro Jahr in Deutschland vererbt. Der Staat nimmt hiervon 10 Mrd. ein, dies entspricht einem Steuersatz von ca. 3 %. Zum Vergleich: Der Mehrwertsteuersatz liegt bei 19%, der Einkommensteuersatz bei ca. 30 %. Die Argumentation der Freien Wähler, dass sich „Arbeit noch lohnen müsse“ und mit der Erbschaftsteuer eine „Doppelbesteuerung“ vorläge, ist also falsch. Mit der Mehrwertsteuer wird das Nettoeinkommen auch das kleiner Verbraucher, wesentlich höher besteuert als leistungslos ererbtes Vermögen. Gleiches gilt für das Arbeitseinkommen.
  • Die Immobilienpreise sind nicht durch Leistung oder Investitionen der Eigentümer gestiegen
    Die Steigerung der Immobilienpreise beruht auf Marktgesetzen, die grundsätzlich nichts mit einer „Leistung“ der Eigentümer*in zu tun hat. Es handelt sich um leistungslose Vermögenszuwächse.
  • Von der Abschaffung der Erbschaftssteuer profitiert nur eine Minderheit.
    Nur jeder 4. Bundesbürger*in erbt überhaupt etwas. Nur jeder 10 Bundesbürger*in zahlt überhaupt Erbschaftsteuer. Die Abschaffung der Erbschaftsteuer begünstigt also eine Minderheit.
  • Unternehmensvermögen würde von der Abschaffung der Erbschaftsteuer gar nicht betroffen sein. Unternehmensvermögen wird – aufgrund steuerlicher Privilegierungen und geschickter steuerlicher Gestaltungen – jetzt schon fast gar nicht besteuert. Derartigem Vermögen würde eine Abschaffung der Erbschaftsteuer also nichts bringen. Unternehmensvermögen wird nicht wegen Problemen bei der Finanzierung der Erbschaftsteuer zerschlagen, sondern meist wegen Erbstreitigkeiten.
  • Niemand muss derzeit sein Familienheim wegen der Erbschaftsteuer verkaufen.
    Das Familienheim ist jetzt schon steuerfrei übertragbar. Unter Ehegatten ist dies sogar ohne Zeit- und Objektgrenzen auch schon zu Lebzeiten möglich. Eine Ehefrau kann also ihrem Mann z.B. jedes Jahr eine Villa in Höhe von 10 Mio. € steuerfrei verschenken.
  • Wen trifft derzeit eine Erbschaftsteuer?
    50 % der Erwachsenen besitzen 98,6 % des deutschen Gesamtvermögens, die anderen 50 % besitzen nur 1,4 %. Ab einem Nettovermögen von 600.000 € gehört man zu den obersten 10 % und ist damit (objektiv gesehen) reich. Diese 10 % können z.B. an einen Ehepartner und zwei Kinder 1,3 Mio. € Barvermögen (500.000 Freibetrag Ehepartner und 400.000 Freibetrag je Kind) sowie eine Villa am Tegernsee mit z.B. 3 Mio. € (Familienheim) bereits jetzt steuerfrei vererben.
  • Ein Blick in die Bayerische Verfassung:
    Art. 123 Abs. 3 Bayerische Verfassung: „Die Erbschaftsteuer dient auch dem Zweck, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern“.

Sinnvoll ist eine Reform der Erbschaftsteuer dahingehend, dass das Vermögen der sogenannten „Superreichen“ wesentlich stärker besteuert wird und für mittlere, in Betrieben oder vermieteten Immobilien gebundene Vermögen z.B. Stundungsregeln eingeführt werden.